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   BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23   

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https://dejure.org/2023,21021
BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23 (https://dejure.org/2023,21021)
BFH, Entscheidung vom 08.08.2023 - IX S 5/23 (https://dejure.org/2023,21021)
BFH, Entscheidung vom 08. August 2023 - IX S 5/23 (https://dejure.org/2023,21021)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 133a, FGO § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2, GG Art 103 Abs 1
    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133a FGO, § 116 Abs 5 S 2 Halbs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW

    § 133a Abs. 4 Satz 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung, § ... 133a Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes

  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge gegen die gem. § 116 Abs. 5 Satz 2 Hs. 2 FGO nicht näher begründete Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absehen von der Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde - und das rechtliche Gehör

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht verpflichtet, sich mit jedwedem Vorbringen des Beteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Entscheidungen des BVerfG vom 27.05.1970 - 2 BvR 578/69, BVerfGE 28, 378; vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40, 101; vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364 und vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht verpflichtet, sich mit jedwedem Vorbringen des Beteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Entscheidungen des BVerfG vom 27.05.1970 - 2 BvR 578/69, BVerfGE 28, 378; vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40, 101; vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364 und vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht verpflichtet, sich mit jedwedem Vorbringen des Beteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Entscheidungen des BVerfG vom 27.05.1970 - 2 BvR 578/69, BVerfGE 28, 378; vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40, 101; vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364 und vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Das Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht verpflichtet, sich mit jedwedem Vorbringen des Beteiligten in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Entscheidungen des BVerfG vom 27.05.1970 - 2 BvR 578/69, BVerfGE 28, 378; vom 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74, BVerfGE 40, 101; vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364 und vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten tatsächlich auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG-Beschluss vom 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78, BVerfGE 54, 43); der Umstand allein, dass sich die Entscheidungsgründe mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinandersetzen, rechtfertigt deshalb auch nicht die Annahme, das Gericht habe den Gesichtspunkt unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör übergangen.
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Aus dem Umstand, dass die Beschlussgründe keine detaillierte Befassung mit sämtlichen Erwägungen der Beschwerdebegründung enthalten (so zum Beispiel die vom Kläger angeführte Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren, des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör), kann nicht darauf geschlossen werden, der Senat habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 07.02.2011 - XI S 29/10, Rz 8).
  • BFH, 29.07.2014 - I S 8/14

    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verzicht

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Daher vermag ein Absehen von einer Begründung auch nicht den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG zu verletzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.07.2014 - I S 8/14, Rz 5, m.w.N. und vom 10.06.2015 - I S 7/15, Rz 3).
  • BFH, 10.06.2015 - I S 7/15

    Anhörungsrüge: Keine Gehörsverletzung bei teilweisem Verzicht auf Begründung der

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Daher vermag ein Absehen von einer Begründung auch nicht den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG zu verletzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.07.2014 - I S 8/14, Rz 5, m.w.N. und vom 10.06.2015 - I S 7/15, Rz 3).
  • BFH, 14.02.2023 - IX B 1/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: qualifizierter Rechtsanwendungsfehler; Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX S 5/23
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14.02.2023 - IX B 1/22 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2021 - 5 K 5009/20
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